Betreuungsgeld – lachhaft

Geschickt gemacht liebe Bundesregierung! 

Ab dem 1. August 2013 soll man für seine zuhause betreuten Kinder Betreuungsgeld beantragen können.  Derzeit liest man in jeder Zeitung, dass noch so wenig Anträge eingegangen seien. Ich rechnete mir kurz hohe Chancen aus, das für Laura beantragen zu können, Schließlich lasse ich sie nicht in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreuen. Und da keiner weiß wo man diesen Antrag zu stellen hat (da fallen die ersten Anträge weg von Leuten die es brauchen könnten), habe ich kurz gegoogelt und dabei herausgefunden, dass in Schleswig Holstein das

 Landesamt für soziale Dienste für die Bearbeitung der Anträge auf Betreuungsgeld zuständig

ist. (Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/LASD/DE/KinderUndEltern/Betreuungsgeld/Betreuungsgeld_node.html vom 26.07.2013 – 7:49)

Auf deren Webseite findet man dann spannende Informationen. zum Beispiel, dass nur Eltern, deren Kinder _nach_ dem 1.8.2013 geboren wurden ein Anrecht auf dieses Geld haben. Und, dass diese Kinder aber 15 Monate alt sein müssten, um ein Anrecht zu haben. Wann also wird der erste Antrag durchkommen auf Betreuungsgeld? Vor dem 1.Oktober 2013 kann gar kein Kind die notwendigen Voraussetzungen für dieses ach so hochgejubelte Betreuungsgeld erfüllen. Aber man hat ja ein Betreuungsgeld eingeführt, das wahrscheinlich nach 2 Monaten wieder eingestampft wird, weil es ja eh keiner Beantragt hat… 

Leider wird das alles untergehen weil irgendwelche „Royals“ ihre Babys bekommen, weil wir sowieso alle abgehört werden und was weiß ich.